Gern.
Ich wünsche mir, dass der Begriff Eigenverantwortung nicht länger als Ausrede für das Versagen von Staat, Kommunen und Konzernen herhalten muss.
Wer bereit ist, Eigenverantwortung zu übernehmen, sollte angemessene Unterstützung erhalten.
→ zur #dreyWall dieses Wunsches
Wenn ich etwas ausholen darf: Ich erlebe seit Jahren, wie dieses Wort —
Eigenverantwortung — zunehmend zweckentfremdet wird.
Es dient oft als elegante Begründung dafür, sich aus Verantwortung für andere zurückzuziehen. „Jeder ist für sich selbst verantwortlich“ – das klingt zunächst vernünftig, ist aber in vielen Fällen nichts weiter als ein Rückzug aus Solidarität.
Dabei war Eigenverantwortung nie als bloße Pflichterfüllung gedacht. Im Gegenteil: Wer einfach nur funktioniert, wer Erwartungen erfüllt, ohne sie zu hinterfragen, handelt gerade nicht eigenverantwortlich – sondern angepasst.
Ich würde den Begriff daher wieder so definieren, wie er ursprünglich besetzt war: auf die Motivation des Handelns, auf das bewusste Agieren, auf das Ziel und die Absicht bezogen.
Das Strafgesetz macht dies ja seit jeher. Dort ist ein erheblicher Unterschied, ob jemand vorsätzlich oder fahrlässig handelt.
Für mich beginnt Eigenverantwortung im Denken.
Sie zeigt sich darin, dass du darüber nachdenkst, wie du dein Leben gestalten möchtest. Dass du bewusst entscheidest, welchen Job du bei welchem Arbeitgeber annimmst — oder eben auch ob du selbständig, Künstler oder Mönch werden willst.
Ein Plan für das Leben ist dabei zweitrangig. Pläne ändern sich – manchmal mehrfach am Tag. Es geht um eine Ebene über den Plänen. Deine Haltung. Deine Werte. Deine Vorstellung davon, was ein gutes Leben für dich bedeutet.
Eigenverantwortung heißt für mich selbstbestimmt leben. Und damit baut sich sofort eine Brücke zur Gesellschaft. Wer beim selbstbestimmten Leben ein gewisses Maß an Unterstützung braucht, der hat darauf ein Anrecht. In manchen Bereichen ist das dank der Vereinten Nationen und der Europäischen Union ein verbrieftes Recht. In vielen Bereichen ist es bisher nur ein moralisches Anrecht.