Di Verjährungsfrist von Cum-Ex-Steuerbetrug sollte auf 20 Jahre angehoben werden.
Alle, die einer korrekten Besteuerung im Wege standen — ob Bank, Anwalt, Steuerberater oder Kanzler — sollten gesamtschuldnerisch für den entstandenen Schaden haften.
Es sollte eine zentrale Ermittlungsstelle eingerichtet werden, ausgestattet mit moderner Technik, ausreichend Personal und den nötigen Befugnissen für eine beschleunigte Bearbeitung.
Alle, die einer korrekten Besteuerung im Wege standen — ob Bank, Anwalt, Steuerberater oder Kanzler — sollten gesamtschuldnerisch für den entstandenen Schaden haften.
Es sollte eine zentrale Ermittlungsstelle eingerichtet werden, ausgestattet mit moderner Technik, ausreichend Personal und den nötigen Befugnissen für eine beschleunigte Bearbeitung.